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   VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165   

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VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165 (https://dejure.org/2011,62161)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12.04.2011 - Au 3 K 11.165 (https://dejure.org/2011,62161)
VG Augsburg, Entscheidung vom 12. April 2011 - Au 3 K 11.165 (https://dejure.org/2011,62161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenerstattung; gewöhnlicher Aufenthalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165
    Die Voraussetzungen des Zinsanspruchs sind nach den §§ 291, 288 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) analog (vgl. BVerwG vom 7.2.1985, BVerwGE 71, 48; sowie vom 22.2.2001, FEVS 52, 433) erfüllt.
  • BVerwG, 07.07.2005 - 5 C 9.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt und tatsächliche Aufenthaltsnahme; tatsächliche

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165
    Dies setzt als notwendige, jedoch nicht hinreichende Bedingung eine tatsächliche Aufenthaltsnahme sowie ein Verhalten voraus, das aus der Sicht eines verständigen dritten Beobachters darauf schließen lässt, dass dort der Lebensmittelpunkt ist (vgl. BVerwG vom 7.7.2005, NVwZ 2006, 97).
  • BVerwG, 02.04.2009 - 5 C 2.08

    Asylsuchende; Asylverfahren; gestellter Asylantrag; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt demnach zur Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts, auch im Sinne des SGB VIII, dass der Betreffende sich an dem Ort oder in dem Gebiet "bis auf Weiteres" im Sinne eines zukunftsoffenen Verbleibs aufhält und dort den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hat (BVerwG vom 2.4.2009, BVerwGE 133, 320).
  • BVerwG, 07.02.1985 - 3 C 33.83

    Erstattung - Fördermittel - Zinsanspruch - Rückzahlungsvorbehalt -

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165
    Die Voraussetzungen des Zinsanspruchs sind nach den §§ 291, 288 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) analog (vgl. BVerwG vom 7.2.1985, BVerwGE 71, 48; sowie vom 22.2.2001, FEVS 52, 433) erfüllt.
  • VGH Bayern, 21.05.2010 - 12 BV 09.1973

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus VG Augsburg, 12.04.2011 - Au 3 K 11.165
    Diesem Anspruch des Klägers auf Kostenerstattung steht auch nicht die Bestimmung des § 111 Satz 1 SGB X entgegen, die auf Fälle der vorliegenden Art Anwendung findet (vgl. BayVGH vom 21.5.2010, Az. 12 BV 09.1973; ).
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